Ab dem 1.1.2020 dürfen Kassen, die die Anforderungen der KassenSichV zum 30.9.2020 nicht erfüllen können werden, weder beworben noch verkauft werden.
Sie müssen sich also beim Kauf einer neuen Kasse ab dem 1.1.2020 vom Lieferanten bestätigen lassen, dass die Kasse aufrüstbar ist. Lassen Sie sich auch bestätigen, welche Methode der Absicherung angewendet wird (lokale TSE, spezieller Drucker, lokaler Server oder Cloud) und was dies einmalig und/oder laufend kosten wird.
https://kassensichv.com/
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