- Stellen Sie fest, ob Sie Ihre Kasse nach dem 25.11.2010 angeschafft haben, diese „GoBD konform“ ist und eine Aufrüstung auf die KassenSichV „bauartbedingt“ nicht möglich ist. Falls dies erfüllt ist, gilt für diese Kasse eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2023. Es dürfte jedoch schwer zu beurteilen sind, ob die Kasse „bauartbedingt“ aufrüstbar ist oder nicht und ob sie GoBD konform ist. Es bleibt also ein gewisses Risiko. Am besten lassen Sie sich dies durch den Kassenlieferanten bestätigen.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kassenanbieter, ob er für Ihre Kasse rechtzeitig zum 30.9.2020 ein Upgrade auf die KassenSichV bereitstellen wird und was dieses kostet.
- Falls Sie Ihr Kassensystem wechseln möchten, fangen Sie rechtzeitig (mindestens 10 Monate vor dem 30.9.2020) mit der Planung an. Es ist abzusehen, dass die Kassenlieferanten ab Sommer 2020 Neukunden und selbst Bestandskunden nicht mehr hinreichend bedienen können, weil zu viele Kassen zu diesem Zeitpunkt ausgetauscht werden müssen.
- Bingen Sie Ihr neues Kassensystem rechtzeitig vor dem 30.9.2020 live. Wenn etwas mit dem Going Live nicht funktioniert, dann haben Sie keine Übergangsfrist. Jede Buchung mit der alten Kasse ist ab dem 30.9.2020 illegal.
- Wenn Sie jetzt ein neues Kassensystem anschaffen, lassen Sie sich vom Lieferanten zusichern, dass er rechtzeitig die KassenSichV Konformität bereitstellen wird.
https://kassensichv.com/
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